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Lebensmittelkontaktmaterialien – Die Revision

  • Keramik

Lebensmittelkontaktmaterialien – Die Revision ist ein fortlaufend ergänztes Logbuch („Work in Progress“). Anlass ist die laufende Überarbeitung des EU-Regelwerks zu Materialien mit Lebensmittelkontakt (FCM) – und eine Einladung, meine Praxissicht als Keramiker in einem Interview einzubringen. Bevor ich dazu etwas „aus dem Bauch“ sage, sortiere ich hier meine Fragen, Recherchen und Überlegungen – transparent, Schritt für Schritt.

Inhalt (Arbeitsstand)

  1. Problembeschreibung
  2. Rückblick
  3. Probleme beim Vollzug und bei der Herangehensweise
  4. Perspektivwechsel: Wenn ich Behörde wäre (Prüflogik & Vorschläge)
  5. Quellen & Dokumente

1. Problembeschreibung

Wenn man sich die laufende Revision der EU-Regeln zu Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) anschaut, fällt zuerst etwas auf, das für Keramik ungewohnt „groß“ wirkt: Es geht nicht um kleine Korrekturen, sondern um eine Neujustierung der Logik, wie Sicherheit künftig beschrieben, nachgewiesen und kontrolliert werden soll. Ein Scoping-Papier der Kommission (05.08.2025) skizziert dafür Grundprinzipien, die ausdrücklich materialübergreifend gelten sollen – also nicht als Sonderwelt nur für Kunststoffe, sondern als Rahmen für alle FCMs.

Für Keramiker ist der konkrete „Druckpunkt“ dabei schnell benannt: Die Kommission arbeitet an einer deutlichen Verschärfung der Anforderungen rund um Metallabgabe aus Keramik – und zugleich an einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere „vitreous“ Materialien (also sinngemäß: glasartige Werkstoffe). Die Richtung ist damit klar: Keramik wird in der Revision nicht als Randnotiz behandelt, sondern als ein Feld, bei dem Grenzwerte, Prüf- und Nachweislogik und Vollzugspraxis neu sortiert werden.

Das ist nicht nur eine „Grenzwert-Debatte“. Der Kern liegt tiefer: Es geht um die Frage, wie Lebensmittelsicherheit künftig entlang der Lieferkette abgesichert wird (Informationen zur Zusammensetzung, risikobasierte Bewertung, nachvollziehbare Qualitätssicherung) – und wie stark man sich dabei auf dokumentierte Prozess- und Stoffinformationen stützt oder auf Messwerte am fertigen Produkt. Und wenn Messwerte am Endprodukt eine größere Rolle spielen, hängt daran sofort die nächste praktische Frage: In welchem Umfang wird getestet – und wer trägt am Ende die Kosten? Diese Kosten sind nicht unerheblich. Das wird in einer CNC-Stellungnahme sehr drastisch beschrieben: Eine vom CNC durchgeführte Studie zeige, dass die Analyse einer „kompletten Produktion“ finanziell außerhalb der Reichweite vieler Kleinstbetriebe liege; allein diese Tests könnten „up to several years of turnover“ beanspruchen. (CNC=COLLECTIF NATIONAL DES CÉRAMISTES, Französische Keramikervereinigung). Hier ist der Link zum Original auf Französisch, hier die deutsche Übersetzung.

Und der Effekt verschärft sich, sobald der Prüfrahmen erweitert wird: Der CNC weist ausdrücklich darauf hin, dass der Schritt von 2 auf 8 zu überwachende Stoffe/Parameter das Problem weiter eskaliert – bis hin zu Szenarien, in denen die über Jahrzehnte erwirtschafteten Erlöse im Extremfall kaum ausreichen würden, um die erste große Analyseserie zu bezahlen. Wichtig ist dabei (und das sieht man in der zugrunde liegenden Simulation ziemlich klar): Monetarisiert werden im Wesentlichen nur die Laborgebühren auf Basis eines Laborangebots von 2017 (z. B. 213 € netto mit Trinkrand / 158 € netto ohne Trinkrand).  Diese Zahlen bilden aber nicht die gesamte Belastung ab. Denn in der Praxis entstehen zusätzliche – oft entscheidende – Kosten, die in der Simulation ausdrücklich sichtbar werden, aber nicht als Euro-Posten gerechnet sind: Herstellung der Probenstücke (Material, Arbeitszeit, Energie/Brände, Ausschuss), Opportunitätskosten (Teststücke ersetzen Verkaufsware), ggf. Probenverlust durch destruktive Prüfungen, sowie Logistik und administrativer Aufwand (Versand, Dokumentation, Variantenmanagement).  

Hinzu kommt: Da die kalkulierten Laborpreise aus 2017 stammen, ist es plausibel, dass die realen Analysepreise heute deutlich höher liegen – je nach Labor und Parameterumfang möglicherweise sogar in der Größenordnung einer Verdoppelung.  

Aber schon bei der Diskussion hinsichtlich der Lieferketten entsteht für handwerkliche Keramik eine Spannung, die ich in diesem Logbuch aufdröseln will: Keramik ist kein Material, bei dem man relevante Eigenschaften einfach aus einer Rohstoffliste „hochrechnet“. Beim Brand entsteht ein neues Material; das, was später ggf. freigesetzt wird, ist eine Eigenschaft von Matrix, Brandführung und Oberfläche. Gleichzeitig trifft jede Verschärfung in diesem Bereich kleine Werkstätten anders als industrielle Serienproduktion – und die Frage ist, wie man Sicherheit so organisiert, dass sie belastbar und praktisch umsetzbar bleibt.

Die Kommission sitzt erkennbar zwischen den Stühlen: Sie muss Lebensmittelsicherheit gewährleisten, darf dabei aber kleine handwerkliche Betriebe nicht über ein Nachweis- und Testregime faktisch in den Ruin treiben. Ich habe den Eindruck, dass sie diese Spannung erkannt hat – und dass das geplante Interview genau dazu dienen soll, die Praxisfolgen besser zu kalibrieren.

Mein Startpunkt ist dabei nicht „wer hat recht“, sondern: Welche Daten und welche Erfassungslogik tragen die Problembeschreibung? Bei der Auswertung öffentlicher Quellen sind mir Lücken und Unschärfen in der Datenerfassung aufgefallen; dazu habe ich eine Rückfrage an das FCM-Team gestellt. Mein Startpunkt ist dabei nicht „wer hat recht“, sondern: Welche Daten und welche Erfassungslogik tragen die Problembeschreibung? Bei der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen sind mir Lücken und Unschärfen in der Datenerfassung aufgefallen; dazu habe ich eine Rückfrage an das FCM-Team gestellt.

Stand: 6.3.2026

Bislang liegt mir dazu keine Rückantwort vor; deshalb veröffentliche ich den Stand meiner Recherche und die daraus folgenden Fragen als Diskussionsgrundlage. Mein Einstieg in diese Recherche war ein Satz aus einer E-Mail der Europäischen Kommission (DG SANTE –  steht für „Direction générale Santé“ und meint auf Deutsch die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission) an mich vom 26.01.2023. Darin heißt es sinngemäß: Bei der Metallmigration aus keramischen und „vitreous“ Lebensmittelkontaktmaterialien liege „the main concern“ bei Blei und Cobalt, und zwar „mainly from EU artisanal and cheaply manufactured imports“. Ich wollte genau verstehen, woher diese Besorgnis kommt und wie sie festgestellt wurde.

Die Datenbasis

Dabei habe ich zuerst versucht, die veröffentlichten Daten aus den bisher erfolgten FCM-Kontrollen nach keramischen Risikotreibern zu durchsuchen. Zu meiner Überraschung habe ich jedoch keine Daten finden können, die für mich tatsächlich verwertbare Anhaltspunkte gegeben hätten, weil die entsprechenden Datenfelder nicht nach keramischen Kriterien erstellt wurden und ich den Eindruck habe, dass die Beschreibung/Zuordnung zwischen Mitgliedstaaten nicht konsistent ist. Häufige Nennungen waren z.B. Tassen/Becher und Geschirr allgemein, und dekorierte Ware ist überdurchschnittlich aufgefallen – wie will man daraus ableiten, wo genau die Risiken liegen und welche Maßnahme dann überhaupt zielgenau wäre? Was man dafür bräuchte, wären beschreibende Risikokriterien, die aus den bisherigen Tests/Meldungen gerade nicht zuverlässig herauszulesen sind, weil sie typischerweise weder als Datensatz erfasst noch öffentlich aufgeschlüsselt werden: Werkstoffgruppe bzw. Brand-Proxy (Irdenware/Steingut/Steinzeug/Porzellan), Brandatmosphäre und „kiln-formed“-Verfahren (Oxidation/Reduktion; Holz/Salz/Soda), Dekorverfahren (Unter-/In-/Aufglasur, Dekorbrand, Transferdruck), Kontaktzone (Trinkrand/Innenfläche vs. außen) sowie Glasurmatrix-Informationen (z. B. Segerformel/Netzwerkstruktur), um nicht nur „es migriert“, sondern auch „warum migriert es?“ beantworten zu können.

Ich habe deshalb die folgenden Fragen an die Kommission gestellt:

Gibt es hinter dieser Aussage ein aggregiertes Risikobild, das zum Beispiel unterscheidet nach Herkunft (EU vs. Nicht-EU bzw. konkrete Länder/Regionen), nach Produktgruppen (Becher/Tassen/Teller usw.) und – für Keramik besonders wichtig – nach Herstellungs- und Dekormerkmalen (z. B. Überglasur-/Emaildekor, Abziehbilder/Transfers, Dekor auf Lebensmittelkontaktflächen wie dem Trinkrand)?

Konkret habe ich weiter gefragt:

  1. Verfügen DG SANTE/JRC (oder die Vollzugsdaten der Mitgliedstaaten) bereits über eine stärker strukturierte bzw. aggregierte Auswertung für keramische und „vitreous“ Lebensmittelkontaktmaterialien, die eine wirklich risikobasierte Zielsteuerung ermöglicht – auch wenn die Rohdaten nicht öffentlich sind?
  2. Falls ja: Gibt es dazu eine öffentliche Zusammenfassung, auf die Sie verweisen können – oder, falls nicht öffentlich, können Sie zumindest bestätigen, ob solche Variablen (Dekorart / Lebensmittelkontaktzone / Brennbereich als Proxy) in der Analyse überhaupt berücksichtigt werden?
  3. Falls nein: Würden Sie es als sinnvolle Arbeitshypothese ansehen, dass Keramik zusätzliche, sektorspezifische Datenfelder braucht, damit „Pillar A“ (Verantwortlichkeit/Transparenz/Informationsaustausch) im Keramiksektor für KMU tatsächlich praktikabel und verhältnismäßig wird?

Die Forschungsbasis

Stand 7.3.2026

Ich wollte das Problem erst einmal wirklich verstehen – also nicht nur dass irgendwo „Metalle in Keramik“ als Thema aufpoppen, sondern wie groß das Problem tatsächlich ist und woran es in der Praxis hängt. In einer Mail des FCM-Teams der EU-Kommission vom 26.01.2023 wird dabei eine Logik sichtbar, die aus Sicht der Analytik vollkommen plausibel ist: Gemessen werden Elemente im Prüfeluat – unabhängig davon, ob sie in der Glasur als Oxid, als Netzwerkbestandteil oder in anderer Bindungsform vorliegen. Für Keramik beginnt genau dort die Übersetzungsarbeit: In der Glasurchemie gibt es nicht einfach „gute“ und „böse“ Stoffe, sondern robuste oder anfällige Glasurmatrizen – und das hängt an Zusammensetzung, Brandführung, Atmosphäre, Mikrostruktur, Dekor und Kontaktzone. Beispielsweise bedeutet die reine Anwesenheit von Blei in Glasuren noch nicht automatisch, dass Blei auch freigesetzt werden kann; es gibt durchaus lebensmittelsichere Bleiglasuren. Die Freisetzung hängt primär davon ab, wie fest Blei in die chemische Struktur der Glasur eingebunden ist. Umgekehrt kann selbst eine Glasur, die ein Hersteller auf Basis eigener Tests als „sicher“ einstuft, im Werkstattkontext problematisch werden – etwa wenn die Brandführung von dem abweicht, was der Glasurhersteller vorausgesetzt hat, oder wenn Glasuren so kombiniert werden, dass sich die endgültige Matrix und das Oberflächenverhalten verändern. Aus dieser Perspektive ist Keramik ein Endproduktchemie-Problem: Entscheidend ist die gebrannte Glasurmatrix unter den tatsächlichen Produktionsbedingungen – nicht die vorgelagerte Stoffliste.

Besonders deutlich wird diese Lücke beim Thema Aluminium/Al₂O₃: In der Keramik gilt Al₂O₃ traditionell eher als Stabilisator der Glasurmatrix – während Aluminium als Element gleichzeitig als mögliches Migrationssignal diskutiert wird. Ein Telefonat mit dem Glasurchemiker und Fachautor Wolf Mattes hat diese Spannung sehr zugespitzt: Er konnte sich kaum vorstellen, dass Aluminium aus stabil gebrannten Glasuren in relevanten Mengen freigesetzt wird, und verweist im selben Atemzug auf metallische Aluminium-Kochtöpfe, deren Oberfläche durch jahrelange Nutzung sichtbar angegriffen werden kann, ohne dass das automatisch als „Skandal“ gerahmt wird. Genau deshalb ist meine eigentliche Frage nicht „Stoffliste ja oder nein“, sondern: Unter welchen keramischen Bedingungen wird überhaupt etwas freigesetzt – und wo liegen die realen Hotspots? (Wolf Mattes war Keramikingenieur, langjähriger Dozent an der Fachschule für Keramik in Höhr-Grenzhausen und einer der bekanntesten Glasurfachleute im deutschsprachigen Raum. Seine Bedeutung liegt nicht nur in seinen zahlreichen Veröffentlichungen zu Glasuren und keramischen Oberflächen, sondern vor allem darin, dass er wissenschaftlich-technische Expertise mit praktischer Werkstattkenntnis verband. Gerade im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien ist eine solche Doppelperspektive von besonderem Wert, weil regulatorische Fragen hier nur dann sachgerecht beurteilt werden können, wenn Werkstoffkunde, Glasurchemie und reale Herstellungspraxis zusammen gedacht werden.)

Der nächste Schritt war dann naheliegend: Wenn das Thema politisch und regulatorisch so präsent ist, müsste es ja irgendwo eine keramikspezifische Forschungslage geben, die über allgemeine Kategorien hinausgeht – also Studien, die nicht nur „Keramik“ melden, sondern die Keramik so aufschlüsseln, dass man daraus wirklich etwas lernen kann: Welche Werkstoffgruppen sind auffällig (Irdenware vs. Steinzeug/Porzellan)? Welche Dekortechniken treiben das Risiko (Unterglasur, Aufglasur, Transferdruck)? Welche Kontaktzonen sind kritisch (Trinkrand/Innenfläche)? Welche Rolle spielen Brandführung, Temperaturband, Atmosphäre? Genau danach habe ich gesucht – in öffentlich zugänglichen Quellen, in Vollzugszusammenfassungen, in dem, was aus Konsultationen heraus sichtbar ist.

Mein Befund bisher ist ernüchternd: Ich habe keine öffentlich zugänglichen Studien oder Datensätze gefunden, die diese Fragen für Keramik in einer Weise beantworten, die man als Werkstatt tatsächlich in eine risikobasierte Praxis übersetzen könnte. Entweder bleiben die Kategorien zu grob („decorated tableware“), oder die relevanten keramischen Merkmale tauchen gar nicht als Datenfelder auf – und wo Daten vorhanden sind, scheint die Beschreibungspraxis zwischen Mitgliedstaaten so uneinheitlich zu sein, dass ein konsistentes Risikobild schwer erkennbar wird. Das ist kein endgültiges Urteil, sondern der Stand meiner Recherche: Ich sehe eine Lücke zwischen Problembehauptung und keramikgerechter Datengrundlage.

Genau deshalb habe ich meine Fragen an die Europäische Kommission (DG SANTE) so formuliert, dass sie diese Lücke adressieren: Gibt es bereits ein belastbares, aggregiertes Risikobild hinter den Aussagen – und wenn ja, wie ist es strukturiert? Und falls nicht: Welche zusätzlichen Datenfelder wären nötig, damit Keramik überhaupt risikobasiert bewertet werden kann, statt pauschal über Kategorien und Volltest-Logik zu laufen?

Zitat (aus meinen Fragen an die EU-Kommission / DG SANTE):

Können Sie bestätigen, ob DG SANTE/JRC auf EU-Ebene dieselbe Schieflage sieht – also ein Übergewicht von toxikologischer/elementbasierter Analytik („Element im Eluat“) gegenüber keramik-spezifischer materialwissenschaftlicher Evidenz? Falls ja: Wie ist diese Schieflage aus Ihrer Sicht entstanden, und welche konkreten Schritte planen Sie, um sie zu schließen (z. B. gezielte Keramikforschung und Typologien, aussagekräftigere Datenfelder in Vollzugsdatensätzen oder Leitlinien, die Ergebnisse für Keramikhersteller interpretierbar machen)?

Und schließlich: In welchem Umfang gilt dieselbe Evidenzlücke auch für die anderen derzeit diskutierten Metalle/Metalloide bei keramischen bzw. „vitreous“ Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Kobalt, Nickel, Chrom, Barium, Arsen)? Anders gefragt: Gibt es hierfür ebenfalls keramik-spezifische Evidenz bzw. Typologien (Glasur-/Dekorart, Brennbereich als Proxy, Lebensmittelkontaktzone) – oder beruht die Evidenzbasis im Wesentlichen auch dort überwiegend auf „Element im Eluat“?

Wie eine entsprechende Studie aussehen könnte, habe ich hier für Al2O3 skizziert und verlinkt.

Fazit

Solange mir die EU-Kommission dazu keine belastbareren Befunde mitteilt, ist das Fazit aus keramischer Sicht ernüchternd: Nicht einmal eine präzise Problembeschreibung ist möglich – und erst recht keine risikobasierte Einordnung toxikologischer Messwerte in keramische Ursachen (Matrix, Brand, Dekor, Kontaktzone). Solange diese Fehlstelle nicht geschlossen wird, ist das auch meine Arbeitshypothese für die nächsten Schritte in diesem Logbuch: Wir diskutieren derzeit eher „Elemente im Eluat“ als Keramik – und damit fehlt die Übersetzung in eine Praxis, die gezielt und verhältnismäßig handeln kann. Wenn diese Arbeitshypothese zutrifft, halte ich es nicht für zielführend, Grenzwerte weiter zu verschärfen oder zusätzliche Stoffe in die Richtlinie aufzunehmen, bevor überhaupt klar ist, wo die realen Hotspots liegen und wie man sie mit keramikgerechten Kriterien zuverlässig adressiert.

2. Rückblick


Wie aus „Pb/Cd“ ein Systemproblem wurde (und warum Keramik dabei zwischen die Räder gerät)

Wenn man heute über Keramik und Lebensmittelkontakt spricht, wirkt es oft wie eine neue Debatte. In Wirklichkeit ist das Kernproblem alt: Die Rechtslogik zwingt nicht automatisch zu „Teste jede Glasur“ – aber der Vollzug kann genau dort landen. Und dann wird aus Herstellerverantwortung eine Marktzugangshürde.

2.1. Ausgangslage: Keramik als Sonderfall im EU-System

Keramik ist im EU-FCM-Recht seit langem ein Sonderbereich: nicht als Stofflistenwelt wie bei Kunststoffen, sondern klassisch über Grenzwerte und Prüfmethoden – historisch vor allem Blei und Cadmium – plus die allgemeine Rahmenlogik („nichts in gesundheitsschädlicher Menge abgeben“, Konformität belegen, Unterlagen vorhalten). In Deutschland kommt noch die Pflicht zur schriftlichen Konformitätserklärung dazu, inklusive „unterstützender Unterlagen“, die man bei Bedarf vorzeigen können muss. Das klingt handhabbar. Der Teufel steckt aber in der Frage, wie man diese Konformität im Vollzug „belegen“ soll – und ob das in der Praxis in eine einzige Standardmethode kippt.

2.2. Handwerk vs. Serienlogik: Was die CNC-Stellungnahme auf den Punkt bringt

Die erste EU-Keramik-Einzelmaßnahme ist alt: Die Keramik-Richtlinie 84/500/EWG wurde am 15.10.1984 erlassen, am 20.10.1984 im Amtsblatt veröffentlicht und den Mitgliedstaaten am 17.10.1984 notifiziert. Diese Notifizierung ist die maßgebliche Zeitmarke, weil daran die ursprünglichen Umsetzungsfristen („drei bzw. fünf Jahre nach Notifizierung“) anknüpfen. In den CNC-Stellungnahmen wird dieser historische Ausgangspunkt dann sehr deutlich als Problem gerahmt: Die praktische Architektur der Regeln (und erst recht der Prüfprotokolle) sei erkennbar für industrielle Serienproduktion geschrieben – und die Funktionsweise von Kleinstbetrieben („craft“, VSE/SME) sei dabei nicht mitgedacht. CNC macht das nicht als Gefühl fest, sondern an ganz konkreten Mechaniken: Laborprotokolle erwarten Batch-Logik (mehrere identische Stücke), zerstören Proben, und tun so, als wären Unikate und varianzreiche Brennverfahren nicht vorhanden. CNC formuliert das ziemlich hart: Genau diese Industrie-Logik führe dazu, dass handwerkliche Werkstätten in der Konsequenz strukturell „aus dem System fallen“ – nicht weil sie unsicher arbeiten, sondern weil die Nachweisarchitektur für sie faktisch nicht erfüllbar ist.

Stellungnahme des Collectif National des Céramistes (CNC) im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung zu Lebensmittelkontaktmaterialien, Konsultation Oktober 2022 bis Januar 2023

Studie des CNC zu den finanziellen Belastungen aus den Prüfanforderungen


2.3. Deutschland als frühes „Testland“ – meine Erfahrung 2016

2016 gab es eine bei mir eine amtliche Beprobung/Kontrolle durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – als Teil dessen, was nach meiner Erinnerung in Deutschland ab etwa 2014 zunehmend als flächendeckende Stichprobenpraxis lief. Entscheidend ist dabei ein Punkt, der im Alltag oft untergeht: Solche Stichproben waren nicht automatisch eine „Kostenfalle“ für Hersteller. Nach der damals praktizierten Logik waren die Untersuchungskosten nur dann vom Hersteller zu tragen, wenn tatsächlich ein Verstoß festgestellt wurde. Umso bemerkenswerter ist, was in meinem Fall passierte: Das schleswig-holsteinische Landeslabor hat erkennbar versucht, mir die Kosten aufzuerlegen – nicht wegen eines Grenzwertverstoßes, sondern über eine formale Schiene (fehlender Herstellerhinweis). Der Landkreis hat das jedoch abgebogen. Schon an diesem Detail sieht man, wie schnell sich der Schwerpunkt verschieben kann: von einer risikobasierten Stichprobe hin zu einer Kosten- und Pflichtlogik, die für kleine Werkstätten sehr reale Konsequenzen hat.

Der zweite Punkt ist mindestens genauso wichtig: Damals wurde nicht nur auf die Stoffe geprüft, die in der EU-Keramikrichtlinie ausdrücklich mit Grenzwerten belegt sind (klassisch: Blei und Cadmium), sondern zusätzlich auf weitere Elemente – in meinem Fall Zink, Barium und Kobalt. Auch daraus ergeben sich Fragen, die bis heute offen sind: Warum wurde das getestet, auf welcher Datengrundlage, und was ist die Logik dahinter – gerade wenn solche Zusatzscreenings Kosten verursachen und zugleich der Eindruck entsteht, dass die rechtliche Soll-Logik (Pb/Cd) und die praktische Prüf-Logik (Multi-Element) auseinanderlaufen?


2.4. 2018: Die Vollzugslogik kippt

Spätestens 2018 wird aus einer allgemeinen Nachweispflicht eine sehr konkrete Routine: Ein Merkblatt/Leitfaden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte formuliert sinngemäß die Logik, Keramik mit jeder für den Lebensmittelkontakt vorgesehenen Glasur untersuchen zu lassen und bei Glasurwechseln entsprechend nachzulegen. Das ist kein Einzelfall. Hier ist der Kipppunkt: Aus „Konformität belegen“ wird praktisch „Test pro Glasur“.

Bemerkenswert ist dabei: Ich habe bislang nicht nachvollziehen können, welche konkrete Verwaltungsanweisung oder welche Änderung einer Vorschrift diesen Sprung ausgelöst haben soll. Die EU-Keramikrichtlinie selbst wurde in dieser Zeit nicht „plötzlich“ verschärft. Der Kipppunkt ist daher offenbar weniger eine neue Rechtsnorm als eine Vollzugsauslegung – also eine Entscheidung darüber, welche Art von Nachweis als „ausreichend“ gelten – und vor allem wer die Kosten tragen soll.

Und genau hier wird das Ganze systemisch: Für Werkstätten mit wenigen, stabilen Glasuren ist das lästig, aber machbar. Für Werkstätten mit großer Glasurvielfalt – erst recht bei Verfahren, in denen Oberflächen im Ofen entstehen oder variieren – kippt eine solche Anforderung in einen faktischen Marktausschluss, im Extremfall in ein faktisches Berufsverbot.

2.5. Parallel: In Brüssel läuft die Erweiterungslogik längst

Während das in Deutschland praktisch schon spürbar ist, laufen auf EU-Ebene die Vorarbeiten: In den Konsultationsunterlagen/Strategiepapiere taucht früh die Idee auf, neben Pb/Cd auch weitere Metalle stärker in den Blick zu nehmen (z. B. Aluminium, Arsen, Barium, Kobalt, Chrom, Nickel). Gleichzeitig wird – interessanterweise – anerkannt, dass das für micro/small/medium enterprises problematisch werden kann, und es werden Entlastungsrichtungen diskutiert, etwa über Lieferketteninformationen und Qualitätskontrolle („damit weniger Endprodukttests nötig sind“).

Das ist genau der Knackpunkt für Keramik: Lieferketten-Dokumentation greift am Problem vorbei. Aus einer Rohstoff- oder Komponentenliste lässt sich nicht ableiten, ob – und wenn ja, was – aus der fertig gebrannten Glasurmatrix tatsächlich freigesetzt wird. Keramik ist Endproduktchemie: Entscheidend sind Brandführung, Matrix, Mikrostruktur, Dekor und Kontaktzone – nicht der Einkaufszettel.

Das sieht man besonders gut am Beispiel Aluminium/Al₂O₃ (siehe Abschnitt zur Studienlage): Al₂O₃ steckt eigentlich allen Glasuren und gilt in der Keramik oft als Stabilisator. Wenn so ein „Allgegenwarts-Bestandteil“ plötzlich als mögliches Migrationssignal diskutiert wird, ist klar, dass man das nicht sinnvoll über Lieferkettenpapier „beherrschbar“ machen kann. Ohne keramik-spezifische Typologien und Datenfelder bleibt eine Lieferkettenlogik im besten Fall Bürokratie – und im schlechtesten Fall die Begründung dafür, die Testlast am Ende doch wieder beim letzten Hersteller abzuladen.

(Link: Kommissionsseite zur Revision )

2.6. 2022/23: Konsultation – CNC macht Kosten und Protokollproblem sichtbar

Im Konsultationszeitraum 2022–2023 wird das dann „greifbar“: Der CNC legt nicht nur ein Positionspapier vor, sondern ergänzt es durch eine Kosten-/Impact-Simulation. Dort wird plastisch, was es für einen kleinen Betrieb bedeutet, wenn der Vollzug in „Farbe für Farbe / Glasur für Glasur / Modell für Modell“ denkt – inklusive der Anforderung, mehrere identische Stücke je Analyse zu liefern. Das ist letztlich das Spiegelbild dessen, was ich in Deutschland als Vollzugslogik gesehen habe: Was hier schon Praxis ist, wird dort als Risiko einer EU-weiten Verallgemeinerung sichtbar. Kritisiert wird auch die sehr deutliche Verschärfung der Grenzwerte:

„b) Hindernis Nr. 2: Ohne die in der Revision vorgeschlagenen Werte der Migrationsgrenzwerte grundsätzlich in Frage zu stellen (auch wenn es beispielsweise bei Cadmium so scheint, dass der im Entwurf vorgeschlagene Wert niedriger ist als der von der WHO für Trinkwasser empfohlene), zeigt eine sehr kürzlich vom CNC durchgeführte umfangreiche Studie mit rund sechzig freiwilligen Unternehmen, dass nach der derzeitigen Regelung alle analysierten Proben als konform eingestuft wurden.

Andererseits werden in einer künftigen Regelung – angesichts der deutlichen Absenkung der Migrationsgrenzwerte für Blei und Cadmium – einige „Nichtkonformitäten“ auftreten, und zwar bei traditionellen und handwerklichen Techniken, die weltweit seit Jahrhunderten, ja Jahrtausenden, im täglichen Gebrauch sind. Wird im Fall von Keramik das Vorsorgeprinzip nicht in einem leicht überzogenen Maß angewendet?“

Einordnung

Der CNC-Punkt ist stark, weil er zwei Dinge trennt: Unter heutiger Rechtslage waren die untersuchten Proben konform, unter künftigen, deutlich niedrigeren Grenzwerten würden plötzlich „Nichtkonformitäten“ entstehen – also ein Regimewechsel, der vor allem Handwerkstechniken trifft. Der WHO-Vergleich bei Cadmium ist als rhetorischer Marker verständlich, aber methodisch nur eingeschränkt belastbar: je nach Keramik-Kategorie und Einheit (mg/L vs. mg/dm²) kann der Vergleich „niedriger/höher“ unterschiedlich ausfallen, und die zugrunde liegenden Expositionsannahmen (Trinkwasser täglich vs. definierter Essigsäuretest) sind nicht 1:1 vergleichbar.

2.7. 2025/26: Scoping Paper und Interview-Einladung – „Level Playing Field“ wird offiziell

Im Scoping Paper (August 2025) wird das Meta-Problem ziemlich offen benannt: Uneinheitliche Regeln, uneinheitlicher Vollzug, mehrfaches Testen in verschiedenen Regimen – das ist nicht nur bürokratisch, sondern es verzerrt den Binnenmarkt. Und Anfang 2026 lädt die Kommission gezielt SMEs zu Interviews ein, um unter anderem „Simplification“ und Informationsaustausch besser zu verstehen.

Das ist der Punkt, an dem ich hängen bleibe: Einige der Strukturprobleme werden erkannt – aber die Richtung der Lösung entscheidet, ob Keramik endlich risikobasiert adressiert wird oder ob wir am Ende nur eine andere Begründung für ein System bekommen, das in der Praxis wieder bei „Teste jede Glasur“ landet.

3. Probleme beim Vollzug und bei der Herangehensweise

Im Scoping-Dokument beschreibt die Kommission selbst, dass der Binnenmarkt im Bereich FCMs derzeit nur eingeschränkt funktioniert: Für viele Materialien fehlen harmonisierte EU-Regeln, nationale Maßnahmen unterscheiden sich stark oder sind veraltet – mit der Folge von ungleichem Gesundheitsschutz, unnötigen Belastungen und teilweise sogar „multiple testing regimes“.
Zugleich wird eingeräumt, dass offizielle Kontrollen in den Mitgliedstaaten oft nur begrenzt stattfinden und Ressourcen, Expertise sowie validierte Testmethoden nicht überall ausreichend vorhanden sind – ein strukturelles Level-Playing-Field-Problem, das für Keramik besonders sichtbar wird, sobald „Konformitätsnachweise“ praktisch als Testpflicht pro Glasur interpretiert werden. Ich wollte das genauer wissen und habe nachgefragt:

Um Missverständnisse zu vermeiden: Könnten Sie bitte klarstellen, was DG SANTE in diesem Zusammenhang genau unter einem fehlenden „Level Playing Field“ versteht? Konkret:

  • Geht es dabei primär um Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Vollzugsintensität und Auslegung, oder um Unterschiede zwischen Importen und EU-Produktion, oder um beides?
  • Seit wann wird dies im Prozess der FCM-Revision als wesentliches Problem erkannt?
  • Welche konkreten Maßnahmen (falls überhaupt) wurden bislang ergriffen, um das anzugehen – und falls keine: Was waren die zentralen Hürden (Kompetenzgrenzen, Ressourcen, Datenlücken etc.)?

Der zweite Teil meiner Fragen hängt unmittelbar daran: „Pillar A“ der Revision zielt auf mehr Verantwortlichkeit, Transparenz und Informationsaustausch entlang der Lieferkette. Das klingt nach Ordnung. Aber aus Sicht eines Kleinstbetriebs entscheidet sich die Fairness nicht am Papier, sondern an der Vollzugsrealität: Werden neue Pflichten am Ende dort am strengsten durchgesetzt, wo ohnehin schon sehr strikt kontrolliert wird – während Importkontrollen zwangsläufig selektiv bleiben? Wenn ja, hätte man ausgerechnet im Namen von „Harmonisierung“ eine Verstärkung der Verzerrung gebaut.

Deshalb habe ich an die Kommission ausdrücklich die Frage gekoppelt, ob dieses Risiko – „mehr Pflichten = mehr Schieflage“ – in DG SANTE/JRC mitgedacht wird und welche Leitplanken es geben soll, damit die Revision nicht unbeabsichtigt Wettbewerbsverzerrungen verschärft:

Zitat (aus meinen Fragen an die EU-Kommission / DG SANTE):

„Aus KMU-Perspektive besteht das praktische Risiko, dass zusätzliche Dokumentations- und Testerwartungen am strengsten in Mitgliedstaaten umgesetzt werden, die ohnehin bereits einen sehr starken Vollzug haben, während Importe zwangsläufig eher selektiv und risikobasiert kontrolliert werden.

Können Sie bestätigen, ob diese Sorge innerhalb DG SANTE/JRC geteilt wird – und falls ja: Welche Designprinzipien ziehen Sie in Betracht, um zu verhindern, dass die Revision unbeabsichtigt Wettbewerbsverzerrungen verschärft (z. B. verhältnismäßige, risikobasierte Anforderungen; harmonisierte Vollzugsleitlinien; bessere Abstimmung von Import- vs. Binnenmarktkontrollen)?“

Mit der nächsten Frage ging es mir um die zentrale Diskrepanz: In der Verpackungslogik ist Lieferkettendokumentation oft ein tragfähiger Proxy. Bei Keramikglasuren entsteht die relevante Eigenschaft aber erst im Brand. Deshalb wollte ich wissen, ob die Kommission diesen Unterschied im Design von „Pillar A“ wirklich mitdenkt.

Könnten Sie bitte klarstellen, ob DG SANTE diese keramik-spezifische Diskrepanz bei der Ausgestaltung der Pflichten unter „Pillar A“ berücksichtigt (also die Grenzen vorgelagerter Dokumentation bei der Vorhersage von Freisetzung) – und ob keramik-spezifische Leitlinien oder Typologien vorgesehen sind, um unverhältnismäßige Belastungen bei begrenztem Sicherheitsgewinn zu vermeiden?

Für den weiteren Verlauf dieses Logbuchs ist das mein Drehpunkt: Ich nehme das Scoping Paper als Ausgangspunkt, aber ich werde die nächsten Schritte danach sortieren, ob die Revision am Ende praktisch vollziehbar wird – und zwar so, dass sie Sicherheit erhöht, ohne dabei Marktzugang über Nachweisarchitektur zu „regulieren“. Wenn DG SANTE hier klare Leitplanken setzt (risikobasiert, konsistent, importfest), dann kann daraus ein robustes System werden. Wenn nicht, droht genau das, was ich in Deutschland bereits im Vollzug erlebt habe: Pflichten, die nicht dort verdichten, wo das Risiko hoch ist, sondern dort, wo eine Kontrolle den Behörden als einfach durchsetzbar erscheint.

8.3.2026


3.1 Level Playing Field innerhalb der EU (Vollzugs-„Sichtbarkeit“ / Unterschiede in der Umsetzung)

Um das Thema „Level Playing Field“ greifbarer zu machen, möchte ich eine klare Beobachtung aus der Praxis teilen. In einem Glasur-Seminar in Ungarn (2023) haben alle ungarischen Keramikkolleg:innen, mit denen ich gesprochen habe, angegeben, dass sie noch nie Probenahmen erlebt hätten oder dass jemals eine Konformitätserklärung von ihnen verlangt worden sei; und alle sagten, die keramik-spezifischen EU-Regeln seien ihnen nicht bekannt. Ich erwähne das als sachliche Erfahrung, nicht als Schuldzuweisung – aber es ist auffällig, weil das ungefähr neun Jahre nachdem (nach meiner Erinnerung) in Deutschland bereits systematische Kontrollen etabliert waren, passiert ist.

Dieser Eindruck einer sehr ungleichen Umsetzung spiegelt sich auch in der öffentlich sichtbaren „Sichtbarkeit“ amtlicher Kontrollen: In EU-Alarm- und Meldesystemen konzentriert sich die Meldetätigkeit auf eine kleine Zahl von Mitgliedstaaten (Deutschland, die Niederlande und Belgien gehören dabei konstant zu den aktivsten). Aus keramiktechnischer Sicht würde man intuitiv eher höhere Risiken und damit höhere Trefferquoten in Regionen erwarten, die traditionell viel niedrig gebrannte Irdenware und stark dekorierte Ware herstellen – also dort, wo chemische Beständigkeit schwieriger herzustellen ist und farbige Dekore ein breiteres Metallspektrum beinhalten. Die höchste Meldetätigkeit scheint jedoch aus Ländern zu kommen, die historisch eher mit höher gebranntem Gebrauchsgeschirr verbunden sind, das allein aus materialtechnischer Sicht weniger wahrscheinlich problematische Freisetzungen zeigen sollte. Deshalb wollte ich Folgendes von der Kommission wissen:

Können Sie bestätigen, ob das interne Lagebild von DG SANTE diesem Muster entspricht – also hohe „Sichtbarkeit“/Meldetätigkeit in wenigen Mitgliedstaaten, die aus keramiktechnischer Risikoperspektive nicht unbedingt die naheliegendsten Kandidaten wären? Falls nein: Was erklärt die Abweichung? Falls ja: Welche konkreten Maßnahmen hat die Kommission ergriffen (oder plant zu ergreifen), um diese strukturelle Unfairness zu verringern und sicherzustellen, dass Vollzug und Compliance-Erwartungen zwischen den Mitgliedstaaten konsistenter werden?

Aus KMU-Perspektive ist das zentrale Risiko, dass bestimmte Vollzugsauslegungen zu einem faktischen Berufsverbot führen würden. Das würde nahezu zwangsläufig rechtliche Auseinandersetzungen auslösen – gestützt auf Verhältnismäßigkeit und ungleiche Behandlung – und könnte die Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit des künftigen Rahmens untergraben.

Berücksichtigt DG SANTE dieses Risiko ausdrücklich – und falls ja: Welche Designentscheidungen werden getroffen, um das System rechtlich robust zu halten (verhältnismäßig, vorhersehbar und konsistent vollziehbar über die Mitgliedstaaten hinweg und gegenüber Importen)?

3.1 Level Playing Field zwischen EU-Produzenten und außereuropäichen Importen (insbesondere China)

Als ich begann, zu diesem Thema zu recherchieren, wurde schnell klar, dass hier die weitaus größten Probleme existieren. Es ergaben sich drei nüchterne Befunde:

Erstens: Die Größenordnung ist keine Randnotiz.

Bei keramischem Tafel- und Küchengeschirr reden wir über echte Massenware. Für 2023 liegen die EU-Importmengen (WITS/Comtrade) bei rund 198.684.000 kg für HS 691200 (Keramikgeschirr, nicht Porzellan) und zusätzlich bei rund 182.709.000 kg für HS 691110 (Porzellan). Zusammen sind das etwa 381.393.000 kg – also rund 381.000 Tonnen Importvolumen pro Jahr, allein für diese beiden Warengruppen – und China dominiert diesen Strom mit grob 84 % der Importmenge. Das ist nicht „ein bisschen Wettbewerb“, sondern ein zentraler Teil des Marktes.

Zweitens: Diese Importrealität taucht auch in den Meldesystemen wieder auf.

Parallel zur Importmenge erscheint China in den EU-Warn- und Meldesystemen für Food-Contact-Materials wiederkehrend als relevanter Herkunftsfaktor – sowohl in wissenschaftlichen Auswertungen von RASFF-Daten (serious alerts und border rejections) als auch in den Jahresberichten der Netzwerke. Für mich ist dabei gar nicht entscheidend, ob irgendwo eine Prozentzahl steht, sondern dass sich ein Muster zeigt: Importmenge und Meldesichtbarkeit liegen nicht in völlig getrennten Welten.

Drittens: Importkontrollen sind nicht automatisch harmonisiert – und nicht einmal durchgängig gleich „verdrahtet“.

Ein weiterer Punkt ist weniger spektakulär, aber entscheidend: EU-Auditberichte zeigen, dass Food-Contact-Materials an manchen Stellen im Grenz-Workflow anders behandelt werden als andere Warengruppen (z. B. Ausnahmen in der TRACES-/CHED-Pflicht). Das heißt nicht automatisch „keine Kontrollen“. Aber es macht sichtbar, dass die Importkontrollarchitektur nicht überall identisch organisiert ist – und dass man ohne einheitliche Datenerfassung die reale Testdichte an der Grenze nicht einmal seriös quantifizieren kann.

Mein Zwischenfazit: Das ist mehr als „uneinheitlicher Vollzug“ – es ist ein wirtschaftspolitischer Skandal in der Wirkung.

Wenn Importströme nur selektiv kontrolliert werden können, während im Binnenmarkt Nachweislogiken entstehen, die KMU faktisch zu „Test je Glasur/Variante“ drängen und im Extremfall in ein faktisches Berufsverbot münden, dann ist das kein Level Playing Field, sondern eine strukturelle Schieflage. Die EU belastet ihre eigenen kleinen Produzenten am stärksten, ohne dass die Kontrollrealität bei Importen denselben Maßstab überhaupt zulässt. Das verzerrt Wettbewerb – und es untergräbt nicht nur die Akzeptanz des Systems, sondern dient am Ende auch der Lebensmittelsicherheit nicht: Denn Papier- und Volltest-Logiken binden Ressourcen dort, wo Kontrolle einfach ist, statt sie risikobasiert dort zu konzentrieren, wo die realen Hotspots liegen.

Dazu habe ich der Kommission die folgenden Fragen gestellt:

  • Ist DG SANTE sich solcher Unverhältnismäßigkeiten bereits im aktuellen System bewusst (also nicht nur als zukünftiges Risiko)?
  • Seit wann wird dieses „Level-Playing-Field“-Problem speziell im Zusammenhang mit keramischen/„vitreous“ FCMs und Metallmigration als wesentliches Problem erkannt?
  • Welche konkreten Schritte wurden in der Vergangenheit unternommen, um diese Unverhältnismäßigkeiten abzumildern – und welche konkreten Schritte sind künftig geplant, um zu verhindern, dass sie sich im Zuge der Revision weiter verschärfen?

Und ich habe eine dringende Empfehlung formuliert:

Eine Erwartung möchte ich ausdrücklich formulieren: Bevor im Rahmen der Revision weitere Pflichten verschärft werden, sollten die bereits bestehenden Unverhältnismäßigkeiten und unfairen Vollzugsergebnisse adressiert werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Revision Verzerrungen verstärkt, die heute schon existieren.

Aus meiner Sicht ist das Risiko eines faktischen Berufsverbots („de facto occupational ban“) nicht nur ein hypothetisches Zukunftsszenario. Auf Basis meiner Erfahrungen mit der Vollzugspraxis in Deutschland befürchte ich, dass strengere, wörtlichere Auslegungen in den kommenden Jahren häufiger werden könnten (unter anderem durch routinemäßigen Personalwechsel und Standardisierung in den Verwaltungen). Wenn Compliance-Erwartungen so ausgelegt werden, dass faktisch umfangreiche Laborbelege pro Glasur/pro Variante erforderlich sind, kann das für handwerkliche Werkstätten sehr schnell existenziell werden.

Ein konkreter und meines Erachtens leicht umsetzbarer Schritt wäre daher, ein EU-weites Prinzip für ein echtes Level Playing Field bei der Vollzugsintensität zu etablieren: Kontrollen im Binnenmarkt sollten – wie Grenzkontrollen – risikobasiert und stichprobenartig durchgeführt werden, statt sich zu faktischen „Teste jede Glasur / jede Variante“-Erwartungen gegenüber KMU zu entwickeln. Das würde die Sicherheit nicht schwächen; es würde den Aufwand von flächiger Papierproduktion hin zu gezielter Kontrolle dort verlagern, wo das Risiko am höchsten ist, und es würde verhindern, dass gerade die regelkonformsten KMU in streng vollziehenden Mitgliedstaaten aus der legalen Produktion gedrängt werden, während Importe zwangsläufig weiterhin nur selektiv kontrolliert werden können.


Unfairer Marktzugang: Das Problem sitzt auch im deutschen Vollzug

Dass es die Kommission versäumt hat, einen einheitlichen Prüfrahmen festzulegen, ist aber nur der eine Teil der Wahrheit. Der andere Teil sitzt auf nationaler Ebene: Deutschland musste EU-Recht nicht zwingend so vollziehen, wie es in Teilen praktiziert wird. EU-rechtlich gilt: Grenzwerte einhalten, Konformität erklären, geeignete Unterlagen vorhalten. Daraus folgt nicht automatisch eine einzige Beweismethode, und schon gar nicht zwingend ein pauschales „Test je Glasur/je Variante“ als Standard. Wenn Behörden genau daraus eine Routine machen, ist das eine Vollzugsauslegung – und bei handwerklicher Vielfalt kann sie unverhältnismäßig werden, bis hin zu faktischem Marktausschluss bzw. einem faktischen Berufsverbot.

Auch hier gilt das vorhin bereits gesagte: In einem Binnenmarkt, in dem Importkontrollen zwangsläufig selektiv sind und der Vollzug zwischen Mitgliedstaaten stark variiert, bedeutet ein besonders strenger, pauschaler Binnenvollzug nicht „mehr Sicherheit“, sondern oft schlicht höhere Kosten und mehr Beweislast für die eigenen Betriebe. Wer sichtbar, greifbar und regelkonform in Deutschland produziert, darf nicht strukturell schlechter gestellt werden als Marktteilnehmer, die in laxeren Vollzugsregimen operieren oder seltener kontrolliert werden. Das ist kein Randthema – das ist unfairer Marktzugang als Vollzugsfolge: Im Binnenmarkt schießt man mit Kanonen auf Spatzen – und für den Elefanten von draußen baut man ein möglichst breites Tor, damit er nirgends aneckt. Übersetzt heißt das: maximaler Nachweis- und Testdruck bei den kleinen, greifbaren Werkstätten – und zwangsläufig selektive Kontrolle bei den großen Importströmen.

In Deutschland kommt hinzu, dass Zuständigkeiten verteilt sind: Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht wird zwar auf Bundesebene gesetzt und fortentwickelt, der Vollzug (Kontrollen, Anordnungen, Auslegungspraxis) liegt aber überwiegend bei den Ländern und Kommunen. Genau deshalb reicht es nicht, auf „die EU“ zu zeigen: Wenn sich in einzelnen Regionen eine Vollzugsschablone etabliert („jede Glasur testen“), dann muss die Korrektur in Deutschland über bundeseinheitliche Leitplanken und Vollzugsharmonisierung laufen – sonst bleiben es 16 verschiedene Realitäten.

Ich habe diese Problemlage deshalb nicht nur gegenüber der Kommission adressiert, sondern auch national: In zwei Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) habe ich um Stellungnahme gebeten, ob diese Vollzugsschieflage als Problem erkannt wird und welche Maßnahmen geplant sind, um einen risikobasierten, verhältnismäßigen und wettbewerbsneutralen Vollzug sicherzustellen. (Die beiden Schreiben sind hier verlinkt: [Link BMWE-PDF] / [Link BMLEH-PDF].)

Damit das nicht im Ungefähren bleibt, habe ich zugleich einen konkreten Vorschlag formuliert, wie eine gesetzliche Leitplanke aussehen könnte – nicht als „Lex Keramik“, sondern als allgemeine Regel für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: Kontrollen risikobasiert und als Stichprobe; keine pauschale Pflicht „pro Glasur/Variante“, außer es gibt konkrete Risikohinweise; und eine Begründungspflicht, wenn Behörden darüber hinausgehen. Genau so würde man Herstellerverantwortung fair einfordern – ohne sie in eine Marktzugangssperre zu verwandeln.

(Vorschlag für eine Ergänzung im Lebensmittelrecht / Bedarfsgegenständebereich – hier als Diskussionsentwurf):

§ X Risikobasierter und verhältnismäßiger Vollzug bei Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt

(1) Maßnahmen zur Überprüfung der Konformität von Bedarfsgegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sind nach einheitlichen Kriterien risikobasiert und verhältnismäßig durchzuführen.

(2) Die amtliche Kontrolle ist grundsätzlich als Stichprobenkontrolle auszugestalten. Dabei ist auf eine gleichmäßige und wettbewerbsneutrale Vollzugspraxis hinzuwirken.

(3) Eine allgemeine Verpflichtung zur Durchführung oder Vorlage von Laboruntersuchungen für jede verwendete Glasur, Rezeptur oder Variante ist unzulässig, soweit nicht im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko vorliegen.

(4) Verlangt die zuständige Behörde Untersuchungen oder Unterlagen, sind die wesentlichen Gründe hierfür schriftlich zu dokumentieren und dem Hersteller auf Verlangen mitzuteilen.

Für mich ist das der Kern der nationalen Ebene: Nicht „weniger Sicherheit“, sondern bessere Sicherheit durch Zielgenauigkeit. Risikobasiert heißt nicht laxer – risikobasiert heißt, dort zu verdichten, wo es tatsächlich Hinweise gibt, statt flächig die administrativ Einfachsten zu belasten. Wenn Deutschland diese Leitplanke nicht setzt, wird jede EU-Verschärfung – egal wie gut gemeint – im Zweifel wieder dort landen, wo sie heute schon landet: bei den Werkstätten, die am sichtbarsten und am leichtesten kontrollierbar sind.

Es ist ein faktischer Marktausschluss entstanden, also ein de-facto Berufsverbot über Compliance-Kosten: Die juristische Seite

Grundsätzlich wäre eine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission möglich. Juristischer Anker dafür ist das Vertragsverletzungsverfahren: Wenn ein Mitgliedstaat EU-Recht verletzt, kann die Kommission ein Verfahren nach Art. 258 AEUV einleiten. (Hier kann ich im Blog auf das offizielle Beschwerde-Portal und die Beschreibung des Vertragsverletzungsverfahrens verlinken: [Link: Report a breach of EU law][Link: Infringement procedure].)

Das ist ein ganz normales Instrument, um einen möglichen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen EU-Recht prüfen zu lassen. Einreichen können so etwas Betroffene (Unternehmen, Selbständige, Einzelpersonen), aber auch Verbände, NGOs oder andere Marktteilnehmer, die eine systematische Vollzugspraxis für EU-rechtswidrig halten.

Begründet würde eine solche Beschwerde typischerweise damit, dass eine nationale Vollzugsauslegung nicht risikobasiert und unverhältnismäßig wirkt (bis hin zu faktischem Marktausschluss), dass sie zwischen Regionen/Mitgliedstaaten stark auseinanderläuft und dadurch den Binnenmarkt verzerrt – und dass sie damit genau das untergräbt, was EU-Recht eigentlich erreichen soll: gleichmäßigen, fairen und wirksamen Vollzug.

Wie sähe der Konflikt dann typischerweise in Deutschland auf der juristischen Seite aus? Nicht abstrakt „gegen Brüssel“, sondern ganz praktisch gegen eine konkrete Vollzugsmaßnahme in Deutschland: etwa eine Untersagung des Inverkehrbringens, eine Anordnung zusätzlicher Untersuchungen/Nachweise, Auflagen, Rücknahmen oder ähnliche Schritte der Lebensmittelüberwachung. Dagegen würde man zunächst auf Verwaltungsebene vorgehen (Widerspruch, soweit vorgesehen), und anschließend – wenn nötig – vor dem Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz und/oder die Aufhebung der Maßnahme streiten.

Die juristische Hauptlinie wäre in so einem Szenario voraussichtlich nicht „Keramik ist harmlos“, sondern: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig, weil sie die Berufsausübung in einer Weise beschränkt, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum konkreten Risiko steht. Dazu kämen weitere, sehr naheliegende Argumente: Gleichbehandlung und fairer Wettbewerb (wenn vergleichbare Produkte/Importe faktisch anders belastet werden), Vorhersehbarkeit/Bestimmtheit (wenn Anforderungen so unklar sind, dass sich Hersteller nicht zuverlässig darauf einstellen können), und – je nach Konstellation – die Frage, ob die nationale Auslegung überhaupt noch kohärent mit den EU-Vorgaben ist oder sie in der Praxis „verschärfend“ überzieht.

Der springende Punkt ist: Solche Verfahren wären nicht die Ausnahme, sondern bei einer Vollzugspraxis, die Kleinstbetriebe systematisch überfordert, fast zwangsläufig. Und damit wird das Problem größer als einzelne Betriebe: Ein Regime, das in der Praxis immer wieder in Gerichten landet, verliert nicht nur Zeit und Ressourcen – es verliert Akzeptanz und Durchsetzbarkeit. Genau deshalb ist die Frage nach „Leitplanken“ (proportional, vorhersehbar, EU-weit konsistent vollziehbar, importfest) keine freundliche Randnotiz, sondern eine Voraussetzung dafür, dass das System politisch und rechtlich stabil bleibt.

Perspektivwechsel: Wenn ich Behörde wäre (Prüflogik & Vorschläge)

Level Playing Field: zwei Wege – und warum nur einer realistisch ist

Wenn man ein echtes Level Playing Field will, gibt es im Kern nur zwei Möglichkeiten: Entweder man überträgt eine harte Binnenmarkt-Praxis (bis hin zu „Test je Glasur/Variante“) konsequent auf Importe. Oder man akzeptiert, dass Importe an der Außengrenze zwangsläufig selektiv und risikobasiert kontrolliert werden – und überträgt diese Logik dann auch auf den Binnenmarkt (Industrie und KMU): risikobasierte Stichproben statt flächiger Volltest.

Aus meiner Sicht ist nur der zweite Weg realistisch – und zugleich sicherheitswirksam. Denn wenn man den ersten Weg wirklich ernst meint, wird schnell klar, was das bedeuten würde: Man müsste überhaupt erst die Prüfeinheit definieren (realistisch nicht nur „Glasur“, sondern SKU/Dekorvariante plus Charge/Batch), eine durchgehende Identitätskette vom getesteten Muster bis zur konkreten Lieferung absichern (Codes, Chargen, Packlisten), pro Charge mehrere Proben aus unterschiedlichen Kartons/Paletten ziehen, Labore und Zertifikate international auditieren und Betrugsschutzsysteme etablieren – und Container an der Grenze lagern, bis Analysen vorliegen. Das Ergebnis wäre entweder Papierflut ohne verlässlichen Sicherheitsgewinn (weil Identität nicht robust verifiziert wird), oder ein pharmaähnliches Chargen- und Auditregime mit explodierenden Kosten, Laufzeiten und Handelshemmnissen. In beiden Fällen bleibt risikobasierte Verifikation unvermeidlich. Genau deshalb ist die einzige praktisch vollzugsfähige Route ein harmonisiertes risikobasiertes System – für Binnenmarkt und Importe gleichermaßen.

(SKU=Stock Keeping Unit – auf Deutsch etwa Artikelnummer / Lager- bzw. Verkaufsartikel-Einheit)

Keramisches Testregime 2.0

Wenn Accountability und Lebensmittelsicherheit tatsächlich erreicht werden sollen, erscheint mir als konkrete Alternative ein lernendes, risikobasiertes System – Keramik-Vollzug 2.0. Kernidee: Werkstattangaben (DoC) und amtliche Testergebnisse müssen in einer gemeinsamen Datensprache erfasst werden, damit sie überhaupt auswertbar werden. Dazu gehört:

  1. Metadatenpflicht bei amtlichen Proben Jede amtliche Probe sollte mit einem kurzen Satz keramikrelevanter Metadaten erfasst werden. Das kostet wenig, macht die Daten aber überhaupt erst statistisch nutzbar.
  2. DoC als „Keramik-Kurzprofil“ (niedrigschwellige Selbstauskunft) Die Konformitätserklärung wird um wenige Pflichtfelder ergänzt (kein Rezeptbuch, keine Glasurlisten). Auch Betriebe mit 80+ Glasuren können das leisten. Optional können Hersteller-/Produktcodes für Fertigglasuren angegeben werden. 1. und 2. sollten identische Datenfelder haben, das können jeweils die Hersteller leisten.
  3. EU-weit harmonisierte risikobasierte Testhäufigkeit Kontrollen erfolgen selektiv und risikobasiert – im Binnenmarkt wie an der Grenze. Risikokriterien müssen keramisch sein (z. B. Aufglasur/Schiebebild im Trinkrandbereich, low-fired Proxies, Wiederholungsauffälligkeiten, Importeurhistorie). Das erhöht Sicherheit durch Fokus auf reale Hotspots statt durch flächige Volltests.
  4. Kompetenz & Infrastruktur Ein einheitlicher Vollzug erfordert Kompetenzinfrastruktur: zentrale Leitlinien (mit Keramikexpertise und Instituten), Aus- und Fortbildungsmodule für Kontrolleure sowie ggf. Software/KI-gestütztes Vorfiltern anhand der Metadaten, wenn lokale Keramikkompetenz fehlt.

Optional ließe sich zusätzlich über eine Kostenlogik nachdenken, nicht als Strafe, sondern als Anreiz: Routineproben ohne sicherheitsrelevanten Befund bleiben öffentlich finanziert, bestätigte Nichtkonformität kann eine Kostenerstattung auslösen – sauber begrenzt (nur Sicherheitsbefunde, mit Bestätigungslogik), um Fehlanreize zu vermeiden; denkbar wäre auch eine Begrenzung auf KMU.

Hier ein erster, grober Vorschlag, wie ein solches Formular aussehen könnte:

Das Feld „wird als spülmaschinentauglich beworben“ halte ich für besonders wichtig. Eine Spülmaschine ersetzt natürlich kein Labor – aber sie ist in der Praxis ein erstaunlich zuverlässiger Stabilitäts-Stresstest: Wer „spülmaschinentauglich“ verspricht und in Wahrheit eine chemisch anfällige Glasurmatrix verkauft, bekommt das sehr schnell zurückgespielt. Solche Stücke werden reklamiert, verfärben sich, werden rau, verlieren Glanz – und bei kleinen Werkstätten mit direktem Kundenkontakt ist das der schnellste Weg, sich den Ruf zu ruinieren. Genau deshalb ist dieses Feld für mich ein wichtiger Baustein eines selbstlernenden Systems: Es koppelt die Dokumentation an eine reale, marktwirksame Rückkopplung – ohne dass man so tut, als wäre das schon ein Prüfbericht.

Wenn ich Prüfbehörde wäre, würde ich diese Information deshalb als Proxy nutzen, um Risiko zielgenau zu priorisieren: Nicht spülmaschinentaugliche Irdenware plus Abziehbilder/Überglasur im Trinkrandbereich wäre für mich ein klarer Grund, eher zu beproben. Porzellan mit Unterglasurmalerei  würde ich dagegen deutlich niedriger priorisieren. Das ist keine „Freistellung“, sondern schlicht risikobasierte Ressourcensteuerung: testen, wo die Wahrscheinlichkeit für relevante Freisetzung plausibel höher ist – und nicht dort, wo sich Kontrolle am leichtesten durchsetzen lässt.


7. Quellen & Dokumente (Stand: 26.2.2026)

Öffentliche Quellen (verlinkt)

Quellen zum Thema Datenbasis

1) Email from DG SANTE FCM Team (SANTE-FCM-REVISION@ec.europa.eu), 26 Jan 2023

– Internal email I received; includes the phrasing “main concern lies with … lead and cobalt … EU artisanal and cheaply

manufactured imports”.

2) European Commission – Revision of EU rules on food contact materials (FCMs)

– General revision page and the section referring to ceramics/vitreous FCMs and metals:

https://food.ec.europa.eu/food-safety/chemical-safety/food-contact-materials/revision-eu-rules_en

3) RASFF Annual Report 2020 (European Commission)

– For public-facing categorisation of FCM notifications (incl. “Ceramics, decorated glass” and related hazards):

4) Systematic analysis of serious RASFF notifications on food contact materials (FCM) 2012–2019

– Used as evidence that origin-country patterns (e.g., China) can be prominent in FCM alerts/border rejections:

https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8065728/5) BfR (German Federal Institute for Risk Assessment) – Opinion on ceramic crockery (lead/cadmium release)

– Used for the link between release, glaze quality, and firing temperature; also mentions cobalt as a relevant topic in context:

(HTML landing page)

https://www.bfr.bund.de/en/opinions/ceramic-crockery-bfr-recommends-lower-release-of-lead-and-cadmium

6) JRC publication (example of ceramics/vitreous FCM work on migration testing / method development)

https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC140298

(direct PDF used earlier)


Arbeitsunterlagen (nicht öffentlich verlinkt)

– Scoping Paper der Europäischen Kommission vom 05.08.2025 (Arbeitsstand/Diskussionspapier; hier nicht als PDF bereitgestellt)

(Hinweis: Ich verlinke hier nur öffentlich zugängliche Dokumente. Interne Arbeitsunterlagen nenne ich – falls relevant – höchstens als Kontext, ohne sie zu veröffentlichen.)


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